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   AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15   

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https://dejure.org/2015,66540
AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15 (https://dejure.org/2015,66540)
AG Hannover, Entscheidung vom 18.12.2015 - 445 C 7017/15 (https://dejure.org/2015,66540)
AG Hannover, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 445 C 7017/15 (https://dejure.org/2015,66540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Rail & Fly-Ticket - Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen

  • reise-recht-wiki.de

    Reiseveranstalterhaftung für Bahnverspätungen bei Rail & Fly-Ticket

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flug wegen Zugverspätung verpasst - Reiseveranstalter haftet!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter haftet für verpassten Flug aufgrund Zugverspätung - Haftungsausschluss für Zugverspätung muss für Reisenden deutlich erkennbar sein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail &

    Auszug aus AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15
    Bei der in der Reisebestätigung erwähnten "Zug-zum-Flug"-Leistung handelt es sich um eine Leistung des Reiseveranstalters, wenn dieser aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisenden mit seinem Gesamtverhalten den Eindruck vermittelte, er biete den Bahntransfer als eigene Leistung an und wolle für den Erfolg einstehen (Staudinger/Ansgar Staudinger (2011) BGB § 651a Rn. 54; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10 -, Rn. 24, juris; Führich, LMK 2011, 313836, beck-online; AG Köln, Urteil vom 29. September 2014 - 142 C 413/13 -, Rn. 17, juris).

    Dieser Zusatz war ebenfalls Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10 -, Rn. 1, juris, in welcher die Zug-zum-Flug-Leistung als Vertragsbestandteil qualifiziert worden ist.

    Da der Bahntransfer mittels des Rail&Fly-Tickets zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrags gehört, schuldet die Beklagte dem Kläger nach § 651c Abs. 3 BGB Ersatz für alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der von ihm geschuldeten Abhilfemaßnahme entstanden sind (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10 -, Rn. 26, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 109/09

    Rail & Fly-Ticket / Verspätung der Deutschen Bahn / Haftung des

    Auszug aus AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15
    Auch wenn es bei Buchung der "Rail&Fly-Fahrkarte", wie sie durch die Beklagte bezeichnet wird (Anlage K7) dem Kunden überlassen bleibt, sich irgendeinen Zug am Vortag bzw. Tag des Hinfluges zu wählen und er damit für die rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich ist, durfte ein durchschnittlicher Kunde die oben genannten Formulierungen dahingehend verstehen, dass die Beklagte für Mängel beim Transfer, für die allein die Deutsche Bahn verantwortlich ist, wie in der Regel bei Verspätungen, haften würde (LG Frankfurt RRa 2010, 117, 119).
  • OLG Koblenz, 22.05.1991 - 14 W 264/91
    Auszug aus AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15
    Ein Kostenantrag ist nur außerhalb des Urteilsverfahrens bei vollständiger Klagrücknahme erforderlich, nicht aber wenn einheitlich von Amts wegen eine gemischte einheitliche Kostenentscheidung zu treffen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 14 W 264/91 -, juris).
  • AG Köln, 29.09.2014 - 142 C 413/13

    Haftung des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über die Zugteilung

    Auszug aus AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15
    Bei der in der Reisebestätigung erwähnten "Zug-zum-Flug"-Leistung handelt es sich um eine Leistung des Reiseveranstalters, wenn dieser aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisenden mit seinem Gesamtverhalten den Eindruck vermittelte, er biete den Bahntransfer als eigene Leistung an und wolle für den Erfolg einstehen (Staudinger/Ansgar Staudinger (2011) BGB § 651a Rn. 54; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10 -, Rn. 24, juris; Führich, LMK 2011, 313836, beck-online; AG Köln, Urteil vom 29. September 2014 - 142 C 413/13 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15
    § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO ist eine Behauptung als wahr oder erwiesen anzusehen bei einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 -, BGHZ 53, 245-264, Rn. 72).
  • AG Hannover, 27.03.2017 - 419 C 8989/16

    Reisevertragsrecht / Abgrenzung zur Vermittlung / Zug-zum-Flug-Service

    Sie reichten unabhängig von der Frage, ob die AGB wirksam einbezogen waren, daher nicht aus, um den von der Beklagten gewünschten Charakter einer lediglich vermittelten Fremdleistung deutlich zu machen, genauso wenig wie die Verwendung des DB Logos auf den Fahrkarten mit dem nicht eindeutig verständlichen Zusatz "in Kooperation mit" (vgl. BGH Xa ZR 46/10, AG Köln 142 C 413/13, AG Hannover 445 C 7017/15).
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